Bitte Jugendschutz-Tor auswählen und verifizieren
     

Das Jugendschutzgesetz (§184-StGB) besagt eindeutig, dass Jugendlichen unter 18 Jahren der Zugriff auf jugendgefährdente Materialien wirkungsvoll verwehrt werden muss. Aufgrund dieser Gesetzeslage sind wir als Betreiber einer Internetseite mit jugendgefährdentem Inhalten verpflichtet, die Volljährigkeit zu überprüfen.
 
Wir sind für Jugendschutz, und wir sind auch der Meinung, dass unsere rattenscharfen Links im Verzeichnis geschützt werden müssen. Nun liegt es an Ihnen, was Sie eigentlich wollten.
 

 

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