Willkommen in der Kanzlei Jochmann – Strafverteidigung in Berlin und bundesweit
Ein Strafverfahren stellt für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen zumeist eine belastende, häufig sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt insbesondere bei Untersuchungshaft oder Wohnungsdurchsuchung. In einer solchen Belastungssituation ist es ratsam sich rasch und kompetent anwaltlich beraten zu lassen, um unnötige Fehler zu vermeiden. Sagen Sie beispielsweise im Falle einer Festnahme (und nicht nur da) ohne Rücksprache mit einem Anwalt nicht zur Sache aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Ich helfe Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen.
Denken Sie bitte auch daran, dass eine frühe Beauftragung wichtig ist, um Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen. So besteht oft die Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und dadurch einen Gerichtsprozess zu vermeiden oder auch auf einen Strafbefehl hinzuwirken.
Um Ihnen eine schnelle und kompetente Beratung zu gewährleisten, können Sie mich in dringenden Fällen rund um die Uhr kontaktieren: 0163–5596845
Rechtsgebiete
Als Anwalt für Strafrecht vertrete und unterstütze ich Sie auf allen Gebieten des Strafrechts und in allen Verfahrensstadien.
Hier erfahren Sie mehrEinspruch gegen Strafbefehl – lohnenswert?
In vielen Fällen kann es sich lohnen gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Und zwar nicht nur, wenn man „unschuldig“ ist.
Hier erfahren Sie mehrPflichtverteidiger gesucht?
In bestimmten Fällen steht Ihnen von Gesetzes wegen ein Pflichtverteidiger zu. Sie haben das Recht sich diesen frei auszusuchen. Machen Sie hiervon möglichst frühzeitig Gebrauch.
Hier erfahren Sie mehrUntersuchungshaft – Was tun?
Sobald ein Angehöriger von Ihnen verhaftet oder festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, sollten Sie unverzüglich handeln und einen Strafverteidiger aufsuchen.
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