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herstellerunabhägige Regalinspektion

Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfungspflicht. Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter! Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.
Hinzugefügt von: Sven Reidel
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Aktualisiert am: 21-Jan-2024 - 19:57:51 | Copyright by U.Schluhmeier: Impressum
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