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Krankenkassen im Preisvergleich |
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Seit Anfang diesen Jahres können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einfacher Leistungen anbieten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinausgehen. So steht es im "GKV-Versorgungsstrukturgesetz". Dazu müssen die Krankenkassen in ihren Satzungen entsprechende Zusatzleistungen festlegen, die dann allen Mitgliedern gewährt werden. Die Neuerungen sollen zum einen die Versorgung der Kassenpatienten verbessern und zum anderen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen anheizen.
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Karsten Leidloff
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