Pflegezusatzversicherung: Anbieter und Tarife vergleichen

 
 

Bei einer Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, mit unterschiedlichen Möglichkeiten.

Mit diesen Varianten kann die gesetzliche Pflegeversicherung aufgestockt werden

  • Die  Pflegetagegeldversicherung, bei der der Kunde die Auszahlung über die Pflegetagegeldhöhe selbst bestimmen kann. Diese Leistung erfolgt in der Regel unabhängig von der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Variante stellt somit die flexibelste und günstigste Möglichkeit zur Absicherung dar. Beim Pflegetagegeld ist eine feste Summe (Tagessatz) vereinbart, die in der Regel abhängig von der Pflegestufe bezahlt wird. Die Summe steht zur freien Verfügung, ein Kostennachweis wird nicht verlangt.
  • Die Pflegekostenversicherung leistet für die tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Damit es zu einer Kostenerstattung kommt, tritt in der Regel die staatliche Pflegeversicherung in Vorleistung. Diese Variante ist günstig, deckt aber meist nur die tatsächlichen Pflegekosten ab. Einige Varianten bieten bei diesem Vertragsmodell auch noch ein Pflegegeld (wie Pflegetagegeld) an. Die Pflegekostenversicherung zahlt die nachgewiesenen Kosten.
  • Die Pflegerentenversicherung wird über Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Es wird eine monatliche Pflegerente vereinbart, diese in Abhängigkeit von der Pflegestufe ausbezahlt wird. Diese Variante ist meist teurer, bietet aber einige Vorteile gegenüber dem Pflegetagegeld. Die Pflegerente, die teuerste Variante, von allen, bietet neben den Vorteilen vom Pflegetagegeld auch noch eine garantierte Beitragsstabilität. D. h. der Versicherer kann später die Beiträge nicht erhöhen, wenn z. B. weniger eingenommen wurde als ursprünglich kalkuliert. Abgesichert sind Leistungen, welche aus rechtlichen Gründen in der Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sind.
  • Seit 2013 gibt es die neuen Pflege Bahr Angebote. Es handelt sich um eine staatlich geförderte Pflegeversicherung, mit einer monatlichen Zulage in Höhe von 5 Euro. Näheres zu dieser Variante erfahren Sie unter der Rubrik Pflege Bahr.

 

Warum eine zusätzliche Pflegeversicherung?

 Pflegezusatzversicherung Test

Ein Platz im Pflegeheim kostet deutlich über 3.700 Euro im Monat (Pflegegrad 4). Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet mit 1.775 Euro in Pflegepflegegrad 4 eine Teilversorgung an. Der Eigenanteil von rund 2.000 Euro im Monat muss aus eigener Tasche finanziert werden. Um diese Lücke zu schließen empfiehlt es sich privat vorzusorgen, um Angehörige zu entlasten und sozial abgesichert zu sein.

Die Versorgungslücke im Pflegefall mit Hilfe einer Pflegetagegeldversicherung abdecken

Diese Frage wird immer wieder gestellt und kann nur pauschal beantwortet werden. Entscheidend für die Kosten, welche z. B. in einem Pflegeheim entstehen, ist der Wohnort. Sie können von einer Lücke im Pflegeheim von rund 1.800 - 2.500 Euro in Pflegegrad 4 rechnen.

Bei der häuslichen Pflege besteht ebenfalls eine große Versorgungslücke. Die Kosten der Pflege hängen davon ab, wer pflegt. Ein ambulanter Pflegedienst in Pflegegrad 4 kostet circa 2.500 Euro im Monat, abzüglich der staatlichen Pflegeversicherung von derzeit 1.298 Euro, somist bleibt ein Eigenanteil von ca. 1.200 Euro.

Schließen Sie möglichst früh eine Pflegezusatzversicherung ab

Der Gesetzgeber hat mit der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Grundschutz geschaffen, ähnlich wie bei einer Teilkaskoversicherung. Die Leistungen decken aber die Kosten im Pflegefall nicht. Daher raten wir Ihnen, möglichst früh eine Absicherung für den Pflegefall zu treffen. Bestehen Vorerkrankungen und / oder ein höheres Alter, muss auch mit höheren Beiträgen gerechnet werden. Versicherungsunternehmen können Risikozuschläge verlangen oder einen Vertrag ablehnen. Ausnahme ist der Pflege Bahr, der schlechtere Leistungen und höhere Beiträge hat, jedoch auch sehr schwer chronisch Kranke aufnehmen muss. 

Wichtige Leistungen der Pflegezusatzversicherung

  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit, d. h. die Versicherung sollte die Einstufungsbescheide der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkennen und keine eigene Nachprüfung unternehmen
  • Keine Wartezeiten
  • Nachversicherungsgarantie
  • Serviceleistungen
  • Leistung auch bei Krankenhausaufenthalten- oder Rehaaufenthalten
  • Dynamik ohne Gesundheitsprüfung und erneute Wartezeiten (Inflationsausgleich)
  • Versicherungsschutz europaweit / weltweit
  • Einmalzahlungen
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht, d. h. der Versicherer kann in den ersten drei Jahren eine Kündigung aussprechen
  • Optionsrechte
  • Keine offenen Gesundheitsfragen

Dies sind einige wichtige Bedingungen, die beachtet werden sollten.

Deshalb ist es sinnvoll sich von einer Expertin beraten zu lassen. Fragen Sie kostenfrei bei mir an. Ich helfee Ihnen gerne weiter.

 

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