a. Information für Sie: Ihre Daten werden vom Makler im Rahmen Ihres Vermitt-lungsauftrages zur vertragsbezogenen Beratung und Bearbeitung Ihres Antrages erhoben, verarbeitet und genutzt sowie vom Makler zu diesem Zweck an von ihm angefragte Anbieter (wie z. B. Versicherungsunternehmen, Investmentgesell-schaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) übermittelt und von diesen zur Antragsprüfung gespeichert und genutzt. Soweit Gegenstand eines Auftrags von Ihnen an den Makler, können vom Makler zur Betreuung bereits zwischen Ihnen und Anbietern bestehender Verträge ebenfalls Daten von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Ihre zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung hinsichtlich Ihrer Gesund-heitsdaten: Hinsichtlich meiner von mir für die beauftragte Vermittlung einer Versicherung angegebenen Gesundheitsdaten willige ich ein, dass der Makler und die von ihm angefragten Anbieter die von mir in meinen Antrag genannten und zukünftig von mir mitgeteilten Gesundheitsdaten erheben, verarbeiten (insbeson-dere auch speichern und übermitteln) sowie nutzen dürfen, soweit dies jeweils zur Beratung, Vermittlung und Prüfung meines Antrages sowie zur Betreuung meiner Verträge erforderlich ist. Soweit ich den Makler mit der Betreuung von schon bestehenden Verträgen beauftragt habe, erstreckt sich meine vorstehende Einwilligung auch auf die zu diesen Verträgen gehörenden Gesundheitsdaten.
b. Information für Sie: Ein Versicherer führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Ge-sellschaft der Unternehmensgruppe, der der Versicherer angehört oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt ein Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Versicherer führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für den jeweiligen Versicherer erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet auf der Website des gewählten Versicherers eingesehen oder bei diesem angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen Versicherer Ihre Einwilligung.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu: Ich willige ein, dass die jeweils angefragten Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermitteln und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Versicherer dies tun dürften. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe, der der jeweilige Versicherer angehört und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
c. Information für Sie: Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der je-weils angefragte Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko machen kann, ist es mög-lich, dass der Versicherer Ihren Versicherungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risikoprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer das Risiko richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über ihre bestehenden Verträge und Anträge im erfor-derlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch per-sonenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer unterrichtet.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu: Ich willige ein, dass meine Ge-sundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
d. Information für Sie: Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert der Versicherer Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Der Versicherer speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen be-antworten zu können. Ihre Daten werden bei dem Versicherer bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu: Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.
e. Information für Sie: Um Ihnen möglichst viele Vergleichsmöglichkeiten und Tarife möglichst vieler Anbieter anbieten zu können, kann es sein, dass sich der Makler der Unterstützung eines sog. Maklerpools bedient. Maklerpools unterstützen angeschlossene Makler bei der Anbahnung von Verträgen, insbesondere der Einholung von Vergleichstarifen und -angeboten, aber auch bei einer etwaigen Begründung und der Durchführung von Verträgen zwischen Kunden (wie Ihnen) und Anbietern (wie z. B. Versicherungsunternehmen, Investmentgesell-schaften, Initiatoren für geschlossene Fonds, Banken, Bausparkassen) sowie bei der Kommunikation mit den Anbietern. Im Falle der Einschaltung eines Maklerpools er-hält dieser – wie der Makler selbst - die auf die jeweilige Voranfrage, den jeweiligen Antrag sowie ggf. nachfolgenden Vertrag und die auf die Durchführung des Vertrages bezogenen personenbezogenen Daten von Ihnen inkl. etwaiger Gesundheitsdaten, etwa bei Krankenversicherungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen. Die Vermittlung eines Vertrages und dessen anschließende Betreuung bzw. die Be-treuung bereits bestehender Verträge durch Ihren Makler erfolgt sodann mit der Unterstützung eines konkreten Maklerpools. Soweit der Makler den Maklerpool wechseln sollte, wäre es erforderlich, die betreuten Verträge inklusive der dazu ge-hörenden Daten, auch Gesundheitsdaten, auf den neuen Maklerpool zu übertragen.
Es kommen insofern für den Makler insbesondere folgende Maklerpools in Betracht: Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu: Ich willige ein, dass der Makler betreffs der von mir beauftragten Vermittlung und/oder Betreuung sich der im Einzelnen zuvor genannten Unterstützung eines Maklerpools bedient und diesem dazu die von mir in meinem Antrag und zukünftig von mir mitgeteilten personenbezogenen Daten, auch meine Gesundheitsdaten, übermitteln darf. Dieser Maklerpool darf die übermittelten Daten dazu sowie zur damit verbundenen Kommunikation mit den jeweiligen Anbietern verwenden. Zudem willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten, auch meine Gesundheitsdaten, bei einem Maklerpoolwechsel zum neuen Maklerpool übermittelt und in der Folge von diesem zu vorgenannten Zwecken verwendet werden dürfen.
f. Information für Sie: Kommt aufgrund der Vermittlung des Maklers mit einem Anbieter eine Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und Ihnen zustande und/oder übernimmt der Makler die Betreuung eines bereits bestehenden Vertrags, benötigt der Makler sowie der von ihm jeweils eingeschaltete Maklerpool zum Zwecke der Betreuung des jeweiligen Vertrages von dem Anbieter verschiedene hierfür nötige Rückinformationen einschließlich solcher, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen (z.B. zum Inhalt des Vertrages, Annahme mit Risiko-zuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken etc.). Dazu können auch nach § 203 StGB geschützte Daten gehören. Zur Begründung der Vertragsbeziehung kann eine entsprechende Rückinformation auch bereits vor Vertragsabschluss erfolgen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
Ich willige ein, dass der Makler sowie ein von ihm eingeschalteter Maklerpool von den Anbietern, mit denen ich durch die Vermittlung des Maklers eine Vertragsbeziehung habe, jeweils die zum Zweck der Betreuung meines Ver-trages erforderlichen Daten, auch diesbezügliche Gesundheitsdaten sowie nach § 203 StGB geschützten Daten, erhalten und die Daten jeweils zu diesem Zweck verarbeiten und nutzen dürfen. Zugleich entbinde ich die wegen eines Vertragsabschlusses angefragten bzw. die vertragsführenden Anbieter von Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht. Meine vorstehende Einwilligung erstreckt sich auch auf Daten von bereits bestehenden Verträgen, die von dem Makler auftragsgemäß zur Betreuung übernommen wurden.
g. Information für Sie: Damit im Falle der Veräußerung des Unternehmens des Mak-lers an einen Nachfolger Ihr Vertrag durch den Nachfolger lückenlos weiterbetreut werden kann, benötigt der Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten inklusive etwaiger von Ihnen angegebener Gesundheitsdaten. Vor einer solchen Übertragung wird der Makler Sie darüber sowie über den Rechtsnachfolger gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben sodann die Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen.
Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung dazu:
Ich willige ein, dass der Makler im Falle der Veräußerung seines Unternehmens meine ihm von mir bekanntgegebenen oder von den Anbietern erhaltenen Daten inkl. meiner Gesundheitsdaten an den Rechtsnachfolger weitergeben und dieser die Daten zum Zwecke der Betreuung meiner Verträge und zu meiner Beratung verwenden darf, soweit ich nach entsprechender vorheriger Information nicht zuvor widersprochen habe.
h. Information für Sie: Im Falle des Todes des Maklers können die Person oder die Personen, die betreffend des Maklerbetriebs Erben sind, Zugriff auf Ihre Daten neh-men, um zu prüfen und / oder zu entscheiden, wie Sie bestmöglich einer neuen Maklerbetreuung zugeführt werden können. Dies kann z.B. durch eine Veräußerung des Maklerbetriebs an einen Nachfolger geschehen (siehe dazu vorstehend d.), aber auch durch Rückgabe Ihrer Verträge an den jeweiligen Anbieter und Kündigung Ihres Maklervertrags. Soweit ein Erbe selbst über die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der jeweiligen Maklertätigkeit verfügt, kann dieser direkt in die Stellung des verstorbenen Maklers eintreten und Ihre Betreuung übernehmen.
i. Information für Sie: Empfänger Ihrer Daten können neben den vom Makler angefragten Anbietern und Maklerpools auch vom Makler oder dem Maklerpool eingeschaltete technische Dienstleister sein (Betreiber von Vergleichsrechnern, Kundenverwaltungssoftware, etc.). Voraussetzung für deren Einschaltung ist deren datenschutzkonforme vertragliche Beauftragung durch den Makler oder Maklerpool.
Die Erteilung Ihrer Einwilligung ist freiwillig. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, sowie ebenso wie einzelne der obigen Einwilligungspassagen streichen. Wenn das Vorliegen einer Einwilligung allerdings Voraussetzung dafür ist, dass der Makler den von Ihnen erteilten Auftrag erfüllen kann, kann unter Umständen eine Einschränkung der Maklerleistungen oder sogar Beendigung des Maklervertrags die Folge sein. Diese Folge kann sich z.B. ergeben, wenn sich der Makler nicht mehr der Unterstützung eines Maklerpools bedienen oder keine Anfragen mehr bei Anbietern tätigen kann.